Tierheime sollen Fundtiere in Zukunft abweisen

Dieses Urteil dürfte bundesweit für Chaos sorgen:

 

Das Bundesverwaltungsgericht hat in dieser Woche entschieden, dass Fundtiere bei zuständigen Behörden abgegeben werden müssen. Nimmt stattdessen ein Tierheim das Fundtier auf, muss es für alle Kosten selbst aufkommen ...

 

 

 

 

Ausschließlich schwer verletzte oder kranke Tiere sollen auch künftig aufgenommen werden dürfen. Alle anderen müssen in einer Behörde – beispielsweise dem örtlichen Fundbüro – abgegeben werden.

 

Das berichtet der Deutsche Tierschutzbund in einer aktuellen Pressemitteilung. Ganz unproblematisch dürfte sich die Umsetzung des Urteils, welches übrigens in letzter Instanz beschlossen wurde, nicht gestalten:

 

 

„Die meisten Rathäuser bzw. Fundämter verbieten überhaupt den Zutritt mit Tieren, in der Regel fehlt dort auch ein Chip -Lesegerät, um etwaige Kennzeichnungschips am Tiere überhaupt auszulesen und die Halter zu ermitteln … helfende Bürger werden so allein gelassen und bleiben ggf. auf Kosten sitzen!“

 

Aktuell hätten nur wenige Städte in Deutschland überhaupt einen Fundtiervertrag mit örtlichen Tierheimen beschlossen, berichtet die Landestierschutzbeauftragte des Bundeslandes Hessen, Madeleine Martin.

 

 

Schlimme Folgen für die Tiere erwartet

 

Jeder, der also in Zukunft ein herrenloses Tier findet, muss es also zunächst in einer behördlichen Einrichtung abgeben. Tierschutzvereine und Tierheime dürfen sich erst um das Tier kümmern, wenn die Behörde einen offiziellen Auftrag dazu erteilt hat. Für das betreffende Fundtier bedeutet das Prozedere gegebenenfalls eine Odyssee: Wird es im Tierheim abgegeben und verfügt dieses über keinen Versorgungsvertrag, muss es theoretisch die Annahme verweigern, wenn es nicht auf den Kosten sitzen bleiben will.

 

Möglicherweise wird der zu erwartende bürokratische Wahnsinn in Zukunft Menschen davor zurückschrecken lassen, sich überhaupt um ein gefundenes Tier zu kümmern. Problematisch ist das Urteil auch für die Halter der gefundenen Tiere: Wenden sich diese an das örtliche Tierheim, um ihren Hund oder ihre Katze zurückzuerhalten, so können sie keinerlei Unterstützung von der Einrichtung erhalten.